Ein heute 21-jähriger Schweizer musste sich wegen versuchter Entführung verantworten. Er fuhr im August 2025 gemeinsam mit einem Bekannten zu einem Restaurant im Bezirk Zofingen. Die beiden sollen zuvor den Entschluss gefasst haben, einen damals zwölfjährigen Jungen in das Auto des Beschuldigten zu locken, ihn zu entführen und anschliessend zu einem Friedhof zu fahren, um ihm dort Angst zu machen. Warum, bleibt unklar: Die Staatsanwaltschaft macht dazu keine Angaben; auch ihr Strafbefehl nennt kein Motiv. Der Junge hielt sich zu diesem Zeitpunkt mit Kollegen im Restaurant auf. Laut Staatsanwaltschaft brachte der Begleiter des Beschuldigten ihn unter einem Vorwand dazu, das Lokal zu verlassen. Vor dem Restaurant wartete der 21-Jährige im Auto. Opfer setzte sich erfolgreich zur Wehr Die beiden versuchten, den Jungen zum Einsteigen zu bewegen. Als er sich weigerte, soll ihn der Mitbeschuldigte von hinten an der Schulter gepackt, die hintere Autotür geöffnet und versucht haben, ihn ins Fahrzeug zu stossen. Der Zwölfjährige setzte sich jedoch zur Wehr. Er hielt sich am Auto fest und traf den Angreifer mit einem Ellbogenstoss im Gesicht. Danach gelang es ihm, sich loszureissen und zurück ins Restaurant zu seinen Kollegen zu flüchten. Deshalb blieb es beim Versuch. Da der Mitbeschuldigte noch minderjährig ist, machen die Behörden keine Angaben dazu, ob und was für eine Strafe gegen ihn verhängt wurde. Beschuldigter ist bereits früher verurteilt worden Für die versuchte Entführung verurteilte die Staatsanwaltschaft den Fahrer in einem kürzlich rechtskräftig gewordenen Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich muss er eine Busse von 600 Franken und Strafbefehlsgebühren von 800 Franken bezahlen. Bereits Ende 2023 war der Mann wegen Delikten im Zusammenhang mit einem entwendeten Motorfahrzeug verurteilt worden. Wegen des neuen Falls wurde er verwarnt, zudem verlängerte die Staatsanwaltschaft die damals ausgesprochene Probezeit um ein Jahr.