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Aargau: Thailänderin verkauft exotische Spezialitäten ohne Bewilligung

Wasserwanzen, Ameiseneier oder tiefgekühlte Hühnereistöcke. Solche exotischen Lebensmittel stehen im Angebot eines Onlinehandels aus dem Aargau: Eine 36-jährige Thailänderin betreibt ihn. Doch dabei kam sie mit dem Gesetz in Konflikt. Davon zeugt ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, der kürzlich rechtskräftig wurde: Die Frau ist wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz verurteilt worden. Angezeigt hatte sie das Amt für Verbraucherschutz. Dessen Inspektoren hatte im Oktober 2025 eine Kontrolle durchgeführt. Die Frau konnte nicht nachweisen, woher verschiedene Lebensmittel aus ihrem Angebot stammten. Zu den Hühnereistöcken und den Ameiseneiern habe sie «keine oder nur rudimentäre Angaben über die Herkunft machen» können, hält die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl fest. Gesetzlich wäre sie verpflichtet gewesen, die Herkunft der Produkte zurückverfolgen zu können. Die Thailänderin hat weiter «wissentlich und willentlich» mehrere Produkte ohne Bewilligung zum Kauf angeboten. Dazu gehörten angebrütete Eier, Wasserwanzen, Ameiseneier, Insekten, Opernblumen sowie tiefgekühlte Dotterkugeln vom Huhn, sogenannte Hühnereistöcke. Die angebrüteten Eier und die Wasserwanzen lagerte die Frau zu Hause. Ameiseneier und Wasserwanzen gelten in Thailand als Delikatessen. Verurteilte Frau muss 1100 Franken zahlen Die Frau wurde per Strafbefehl zu einer Busse von 600 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gebühren von 500 Franken. Der Rechnungsbetrag beäuft sich also auf 1100 Franken. Die Thailänderin betreibt ihren Onlineshop nach wie vor. Auf Social Media bewirbt sie ihre Produkte in thailändischer Sprache. Postings zeigen Esswaren wie Schweinefleisch, Fertiggerichte, Gewürze oder Chips, aber auch Shampoo und Kosmetikartikel. Angaben in deutscher Sprache fehlen. Kunden ordern Waren via Kommentar oder Direktnachrichten.

www.zofingertagblatt.ch

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