Wie viele Wohnungen in Basel zwischenzeitlich an Messebesucherinnen oder Touristen vermietet werden, ist nicht abschliessend geklärt. Zuletzt sprachen die Behörden von rund 2500 Wohnungen, die auf Webseiten wie Airbnb oder anderen Plattformen angeboten werden. Das würde rund zwei Prozent aller Wohnungen im Kanton entsprechen. Dabei besteht eine Bewilligungspflicht für Anbieter. Bei den Kurzzeitvermietungen handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung des Wohnraums und letztlich müssen die Anbieter auch die Kurtaxe entrichten. «Faktisch machen viele das auch einfach ohne entsprechende Bewilligung», sagt SP-Grossrat Ivo Balmer. Dazu komme, dass das zuständige Bau- und Gastgewerbeinspektorat nicht nach solchen Fällen suche, sondern erst auf Hinweis hin Untersuchungen anstelle. Schon vor zwei Jahren hat das Basler Parlament die Verwaltung deshalb aufgefordert, diese Lücke beim Gesetzesvollzug zu schliessen. Passiert ist kaum etwas: Die Regierung will prüfen, ob man Airbnb-Wohnungen besser statistisch erfassen kann, und kündigte einen neuen Link auf der Website des Kantons an, um Zweckentfremdungen schneller zu melden. Gleichzeitig machte sie auch klar, dass sie die Umnutzung von Wohnungen in möblierte Business Appartements nicht als grösseres Problem sehe. Zumal diese bei Mietverhältnissen über drei Monate rechtlich einer Wohnung gleichgestellt sind. Breite Forderung nach Registrierung Für Balmer bleibt die Situation ungenügend: «Das Problem wurde zwar erkannt, doch der Vollzug bleibt weiterhin ungenügend.» Für eine weitere Überprüfungsrunde habe man aber keine Zeit. «Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wir brauchen jetzt griffige Massnahmen, sonst verlieren wir noch mehr Wohnraum durch Zweckentfremdung.» Zusammen mit weiteren Parlamentarierinnen und Parlamentariern fordert er eine Beweisumkehr. Die Idee: Anbieterinnen und Anbieter von Kurzzeitvermietungen und Business-Appartements müssen sich bei den Behörden anmelden und erhalten eine Registrierungsnummer zugewiesen. Diese müssen Sie auf Ihren Inseraten angeben. So könnte einfach überprüft werden, ob die Vermietung den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht. Diese Regelung gibt es in mehreren Kantonen wie Tessin oder Luzern und in einigen touristisch stark frequentierten Gemeinden. Die Forderung hat gute Chancen auf eine Mehrheit im Grossen Rat. Neben Parlamentarierinnen und Parlamentariern der drei linken Parteien, die zusammen fast die Hälfte der Sitze ausmachen, haben auch Mitglieder der GLP, EVP, Mitte, SVP und LDP mitunterzeichnet. Im Falle einer Überweisung der Motion müsste die Regierung in drei Monaten Stellung nehmen und nach einer weiteren Abstimmung innert zwei Jahren eine Gesetzesänderung ausarbeiten.