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Baupublikation Steffisburg

Verena Christina Peronino, Blümlisalpstrasse 46, 3624 Heimberg Boss Holzbau AG, Allmendstrasse 46, 3600 Thun Energetische Ertüchtigung des bestehenden Wohnhauses Ausnahme: Bauen innerhalb des Gewässerraumes (Art. 40 GBR Steffisburg / Art. 48 WBG / Art. 41c GSchV) Uferweg 3, Parzelle Nr. 2045 Wohnzone W2 Uferschutzplan, Gewässerraum Aare Zone Au Einsprache- und Auflagefrist bis zum: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, sowie allenfalls Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz). Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz). Abteilung Hochbau / Planung Bauinspektorat

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