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Das grosse Geschäft mit nicht eingelösten Geschenkgutscheinen

Infosperber

Quelle: Infosperber

Viele Unternehmen verdienen an nicht eingelösten Geschenkgutscheinen, indem sie kurze Gültigkeitsdauern vorgeben, obwohl diese in der Schweiz gesetzlich mindestens fünf Jahre gültig sind. Ein Kunde von Otto’s deckte auf, dass der Händler trotz anderslautender Aufdrucke die Gutscheine länger akzeptierte, nachdem er mit Beweisen reklamierte. Die Praxis, falsche Verfallsdaten zu verwenden, ist jedoch weiterhin verbreitet, etwa bei Restaurants oder Zoos.