Quelle: Infosperber
Viele Geschenkgutscheine werden nie eingelöst, was Unternehmen zusätzliche Gewinne beschert, die oft durch unrechtmäßig kurze Gültigkeitsdauern von ein bis zwei Jahren noch verstärkt werden. In der Schweiz sind Gutscheine für Waren jedoch mindestens fünf Jahre gültig, wie ein Fall bei Otto’s zeigt, wo ein Kunde erfolgreich gegen die falsche Befristung vorging. Trotz gesetzlicher Vorgaben praktizieren viele Anbieter wie Restaurants oder der Zoo Zürich weiterhin kurze Einlösefristen.