Quelle: Infosperber
Viele Geschenkgutscheine werden nicht eingelöst, was Unternehmen zusätzliche Gewinne beschert, die oft durch unrechtmäßig kurze Gültigkeitsdauern noch gesteigert werden. In der Schweiz sind Gutscheine für Waren mindestens fünf Jahre gültig, doch viele Händler wie Otto’s drucken kürzere Fristen auf, wie ein Leser aufdeckte, der sich erfolgreich gegen die falsche Angabe wehrte. Erst nach Vorlage von Beweisen gab das Unternehmen klein bei und versprach, den Aufdruck zu korrigieren, während viele andere Anbieter weiterhin gesetzeswidrige kurze Gültigkeiten verwenden.