Roberto C. Feusi ist Publizist. 6.6.2026 Institutionelle Anleger, allen voran Pensionskassen und Versicherunge, sind im Kanton Zürich längst zur grössten Eigentümergruppe am Mietwohnungsmarkt geworden. Jeder viertee Franken des Schweizer Vorsorgevermögens steckt in Immobilien. Schweizer Pensionskassen-Liegenschaften haben im letzten Jahrzehnt 60 Prozent Wertzuwachs erzielt. Die Wohnungsmieten in der Schweiz stiegen im selben Zeitraum um 32 Prozent. Das Geld ist da. Es fliesst nur nicht überall hin. Das milliardenschwere PK-Immobilienvermögen ist kein freies Eigenkapital der Kassen. Es ist das über Jahrzehnte einbezahlte Vorsorgekapital der Versicherten, das sich in den Liegenschaften im Wert vervielfacht hat. Die, die es ermöglicht haben und bereits pensioniert sind, profitieren nicht mehr davon. Pensionskassen bilanzieren ihre Liegenschaften zum Marktwert – jährlich neu, nach Swiss GAAP FER 26. Steigt der Wert eines Objekts, fliesst der Mehrwert direkt in die Bilanz der Kasse. Das stärkt zwar die gesetzlich geforderten Reserven und sichert den Deckungsgrad für die Zukunft ab. Die Krux dabei: Der Profit dient der Systemerhaltung, fliesst aber an der heutigen Rentnergeneration vorbei. Während aktiv Versicherte von einer höheren Verzinsung profitieren, gehen Pensionierte leer aus. Der Rentner ist aus dem Risikopool ausgeschieden. Das Modell belohnt nicht die Treue, sondern den Zeitpunkt. Das BVG schreibt keine Rentenanpassung vor. Freiwillige Zuschläge sind möglich – in der Praxis sind sie die Ausnahme. Da Pensionskassen zu den grössten Vermietern des Landes gehören, profitieren sie über höhere Mieterträge von einem Teil dieser Entwicklung. In der Stadt Zürich sind rund 93 Prozent aller Haushalte Mieter. Reicht die Rente nicht für die gestiegenen Mieten, greift der Staat ein: mit Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV. Steigen die Mieten, steigen die EL-Ausgaben. Und wessen Mieten steigen? Auch ein erheblicher Teil jener der Pensionskassen – derselben Institutionen, die am Wertzuwachs partizipieren, dessen Rendite aber nicht automatisch an die pensionierten Einzahler weiterleiten. Die Logik ist präzis: Die Pensionskasse besitzt die Liegenschaft. Der Rentner zahlt die Miete. Zunächst aus der eigenen Rente, später und tendenziell steigend mit staatlichem Zuschuss. Wo Renten mit den steigenden Wohnkosten nicht Schritt halten, springt der Steuerzahler ein. Er subventioniert am Ende die Mieterträge der Pensionskassen. Niemand hat dabei gegen geltendes Recht verstossen.