„Pro Quartal können die Investoren neu noch maximal 5 Prozent des Fonds-Werts abziehen“. Sollte dies so in den Fonds-Vertragsbedingungen stehen …. Pech für die „Anleger“, falls sie dies Klausel überlesen oder vielleicht überhaupt gar nicht verstanden haben. Wenn nicht in den Fonds-Vertragsbedingungen erwähnt und es sich dabei um eine einseitige Vertragsänderung handeln sollte: –> Rechtsweg beschreiten inkl. Schadensersatzforderungen.