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https://insideparadeplatz.ch/2026/06/04/parkieren-mit-parkingpay-bumm-betrueger-im-haus/#comment-1216291

Prometheus Redaktion

Eigentlich ist es einfach. Es müssen sicher 4 Merkmale angegeben sein: 1. Ein Kennzeichen (z.B. ZH 999 123) 2. Eine Fahrzeugmarke 3. Ein Ort, wo der angebliche Verstoss stattgefunden haben soll 4. Eine Zeit, wann der Verstoss festgestellt wurde. Zudem: Woher soll die Polizei die Email-Adresse des Fahrers bzw. des Fahrzeughalters kennen? Ohne diese Angaben ist eigentlich klar, dass es ein Fake sein muss.

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