In der Schweiz beziehen heute faktisch vier von zehn Haushalten PV. Einer 62‑jährigen Frau wurde die Prämienverbilligung verweigert, weil man ihr ein fiktives Einkommen aus 5 % angeblich verwertbarer Restarbeitsfähigkeit anrechnete – obwohl sie bereits gezwungenermassen nur noch 80 % arbeiten konnte und sich nachweislich um die restlichen 20 % bemüht hatte. Eine solche Konstruktion, die realitätsfremde Erwerbsmöglichkeiten unterstellt, um Leistungen zu verweigern, ist eines Rechtsstaates unwürdig.