Dass die Thurgauer Staatanwaltschaft dazu in der Lage ist, bleibt eine andere Frage. Gemäss dieser Staatsanwaltschaft liegt z.B. keine unwahre Urkunde vor, wenn eine Expertise bescheinigt, eine Liegenschaft sei weniger als die Hälfte der Schätzung der TKB wert, im Rahmen eines Erbenstreits, ohne dass die Expertise auf die Bewertung der TKB einging. Diese Staatsanwaltschaft gilt schweizweit als hoffnungslos überfordert in Wirtschaftsstrafsachen.