Als Antwort auf Gunther Kropp, Basel . Sie schreiben nur, was in ihr idelogisches Weltbild passt!Fakt ist aber, Bakers Aussage von 1990 bezog sich ausschliesslich auf das Territorium der DDR im Kontext der deutschen Wiedervereinigung. Es handelte sich um eine mündliche, rechtlich unverbindliche Aussage ohne Vertragsgrundlage. Das russische Narrativ eines „gebrochenen NATO-Versprechens" ist daher juristisch falsch! Der Einmarsch in die Ukraine dagegen ist ein Vertragsbruch (Budapester Memorandum 1994).