Grundsätzlich ist eine Liebesbeziehung Privatsache. Der Arbeitgeber haftet jedoch für das Verhalten der Führungskraft, wenn eine unzulässige Bevorzugung oder Benachteiligung, Machtmissbrauch oder die Fürsorgepflicht verletzt wurde. Da ein Suizid der (wahrscheinlich jungen) Frau die Folge dieser Affaire war, würde ich (als Familie) rechtliche Schritte gegenüber der Bank prüfen, sollte diese Person zum CEO befördert werden.