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https://insideparadeplatz.ch/2026/06/08/suizid-vor-5-jahren-ex-lover-will-jetzt-topjob-bei-aargau-kb/#comment-1218562

Prometheus Redaktion

„eine bereits ausgesprochene Kündigung könne man nicht rückgängig machen“ Wer so einen Unsinn verlauten lässt und bei einer Bank arbeitet, müsste direkt entlassen werden. Selbst im Aargau.

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