Da steht viel Falsches und Fragwürdiges, mit heisser Nadel gestrickt. Kein Gericht ist in den Fall involviert, sondern allein die Luzerner Staatsanwaltschaft. Weiter ist es höchst fragwürdig und völlig unüblich, einen Strafbefehl dem SRF auszuhändigen, und das postwendend und erst noch ohne Begründung. Denn es sprach alles dagegen: Persönlichkeitsschutz, längst abgeschlossener Fall, kein öffentliches Interesse, keine Beteiligung von SRF als Partei.