Als Antwort auf Richtigstellung . @Nonchem...: Nochmals, es ist kein Gerichtsurteil, sondern ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Und nein, für Strafbefehle gilt das Öffentlichkeitsprinzip natürlich nicht. Wäre ja noch schöner.insideparadeplatz.chZum Originalartikel