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https://insideparadeplatz.ch/2026/06/09/fischer-traenenreiches-comeback-auf-youtube/#comment-1219799

Prometheus Redaktion

Als Antwort auf Richtigstellung . @Nonchem...: Nochmals, es ist kein Gerichtsurteil, sondern ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Und nein, für Strafbefehle gilt das Öffentlichkeitsprinzip natürlich nicht. Wäre ja noch schöner.

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