Zum Inhalt springen

Reiden stimmt erneut über Amtszeitbeschränkung ab

Reiden stimmt erneut über Amtszeitbeschränkung ab

Die Gemeindeversammlung behandelte die Änderung der Gemeindeordnung nicht selbst, sondern überwies den Entscheid an die Urne. Der neue Artikel beschränkt die Amtszeit von Gemeinderäten auf drei volle Amtsperioden; eine Wiederwahl wäre nach vier Jahren möglich. Das Stimmvolk hatte die Einführung einer Amtszeitbeschränkung bereits am 28. September 2025 mit 1098 Ja zu 975 Nein beschlossen. Die neue Regel soll auf die Amtsperiode ab 1. September 2028 in Kraft treten und bisher geleistete Amtszeiten berücksichtigen. Eigentlich hätten die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom Dienstag über die Anpassung der Gemeindeordnung inklusive Übergangsbestimmung (siehe Box) entscheiden sollen. So weit kam es aber nicht. Der Gemeinderat selbst stellte den Antrag, die Entscheidung an die Urne zu verlegen. Gemeindepräsident Josua Müller sagt auf Anfrage dieser Zeitung, man nehme den Volkswillen ernst, «und das Volk hat letzten September an der Urne entschieden, die Amtszeitbeschränkung solle eingeführt werden.» Es sei deshalb konsequent, nun auch die Genehmigung des konkreten Gesetzestextes «nicht ein paar wenigen an der Gemeindeversammlung» zu überlassen. So soll die Gemeindeordnung angepasst werden Art. 5 a Amtszeitbeschränkung Gemeinderat 1. Die Amtszeit des Gemeinderates ist auf maximal drei aufeinanderfolgende volle Amtsperioden beschränkt. Angebrochene Amtsperioden werden nicht angerechnet. 2. Nach Ablauf der maximalen Amtszeit ist eine erneute Wahl nach vier Jahren möglich. 3. Nach Rücktritt während der dritten Amtsperiode ist eine erneute Wahl nach vier Jahren möglich. Übergangsbestimmung Die Amtszeitbeschränkung Gemeinderat tritt auf den 1. September 2028 in Kraft. Die beim Inkrafttreten dieser Bestimmung geleistete Amtszeit der im Amt stehenden Mitglieder des Gemeinderates wird bei der Berechnung der Amtszeit gemäss Art. 5a berücksichtigt. Das Thema Amtszeitbeschränkung beschäftigt Reiden nun schon zwei Jahre. An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2024 stellte eine Bürgerin den Antrag, die Beschränkung der Amtszeit des Gemeinderats auf 12 Jahre zu prüfen und die Gemeindeordnung dahingehend mit einer Übergangsbestimmung zu ändern. Der Antrag wurde von den Stimmberechtigten gutgeheissen. Der Gemeinderat erhielt den Auftrag, der Gemeindeversammlung in den nächsten 12 Monaten Bericht und Antrag zu unterbreiten. Erste Urnenabstimmung war knapp Ein Jahr später schrieb der Gemeinderat in der Botschaft zur Sommer-Gemeinde, er sei der Meinung, dass die Stimmbürger mit der Beschränkung der Amtszeit in ihrem Stimmrecht unnötig eingeschränkt würden. Der Gemeinderat beantragte den Stimmberechtigten deshalb, die Beschränkung der Amtszeit abzulehnen. Zu einer Abstimmung an der Gemeindeversammlung kam es jedoch nicht. Der Antrag auf eine Urnenabstimmung wurde gutgeheissen. Am 28. September 2025 wurde an der Urne abgestimmt. Der Antrag, die Amtszeit zu beschränken, wurde mit 1098 Ja- zu 975 Nein-Stimmen knapp angenommen. Die Bestimmung soll auf die neue Amtsperiode ab 1. September 2028 in Kraft treten. Vorgängig musste die Änderung der Gemeindeordnung allerdings der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Dazu war es nötig, dass der Gemeinderat die neuen Artikel der Gemeindeordnung konkret ausformuliert, was er im Herbst 2025 getan hat. Definitiver Entscheid an der Urne Am Dienstag hätte die Versammlung nun den Artikel 5a in der Gemeindeordnung genehmigen oder ablehnen können. Letzteres hätte bedeutet, dass auch die Amtszeitbeschränkung nicht eingeführt worden wäre. Die Versammlung folgte aber mit nur einer Gegenstimme dem Antrag des Gemeinderats, die Entscheidung an die Urne zu verlegen. Wie das Reider Stimmvolk entscheiden wird, ist für Gemeindepräsident Müller zweitrangig. «Das Volk ist das einzige Gremium, das nicht konsequent handeln muss, um es etwas salopp zu sagen. Es kann also sein, dass es diesmal anders ausgeht als letzten Herbst. Aber so funktioniert Demokratie, und das ist richtig so.»

www.zofingertagblatt.ch

Zum Originalartikel