Quelle: Republik
Der Artikel hinterfragt die zunehmende Ausweitung des Konzepts der Schuldunfähigkeit im deutschen Strafrecht und kritisiert, dass immer mehr Täter aufgrund psychischer Störungen oder Traumata als nicht verantwortlich für ihre Taten angesehen werden. Diese Entwicklung führe zu einer schleichenden Entwertung des Schuldprinzips und gefährde letztlich die Glaubwürdigkeit des gesamten Rechtssystems. Der Autor plädiert dafür, die Kriterien für Schuldunfähigkeit wieder enger zu fassen, um die individuelle Verantwortung der Täter zu stärken.