Quelle: Republik
Der Artikel hinterfragt die zunehmende Ausweitung des Konzepts der Schuldunfähigkeit im deutschen Strafrecht und kritisiert, dass immer mehr Täter aufgrund psychischer Störungen oder Traumata als nicht verantwortlich für ihre Taten angesehen werden. Diese Entwicklung führe zu einer schleichenden Entwertung des Schuldprinzips und gefährde die Gerechtigkeit, da die individuelle Verantwortung der Täter zunehmend relativiert werde. Der Autor plädiert dafür, die Kriterien für Schuldunfähigkeit wieder strenger zu fassen, um die Glaubwürdigkeit des Rechtssystems zu wahren.