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Weniger Bürokratie – per Gesetz? – Die Volkswirtschaft

Prometheus Redaktion
Weniger Bürokratie – per Gesetz? – Die Volkswirtschaft

In wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten wird der Ruf nach Bürokratieabbau besonders laut. Doch die Entlastung der Unternehmen ist kein Selbstzweck. Sie ist ein zentrales Element der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Denn unnötige Regulierungsbelastung schwächt die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Unternehmen. Doch was sind geeignete Rezepte, um unnötige Regulierungsbelastungen einzudämmen? Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) verfolgt die Schweiz einen pragmatischen und langfristigen Ansatz, der die gesamte Bundesverwaltung in die Verantwortung nimmt. Dieses Vorgehen unterscheidet sich von vermeintlich einfachen und öffentlichkeitswirksamen Lösungen wie zum Beispiel «One-in-one-out-Regeln», welche das Regulierungswachstum mittels Automatismus stoppen wollen. Zwischen Schutz und Komplexität Regulierungen erfüllen vielfältige Funktionen: Sie schützen zentrale gesellschaftliche Interessen wie Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und sozialen Ausgleich. Zudem schaffen sie den notwendigen Rahmen für funktionierende Märkte und fairen Wettbewerb. Allerdings verursachen sie in der Regel Kosten. Gute und effiziente Regulierungen erfordern daher eine kontinuierliche Abwägung von Kosten und Nutzen. Verschiedene Studien zeigen: In den letzten Jahrzehnten hat nicht nur der Umfang der systematischen Rechtssammlung des Bundes zugenommen, sondern auch die Dynamik der Regulierung: Erlasse sind heute umfangreicher und werden wesentlich häufiger revidiert als früher. Auch die Zahl der Pflichten für Unternehmen wächst kontinuierlich. Die Gründe hierfür sind vielfältig: die rasante technologische Entwicklung, die zunehmende internationale Verflechtung sowie veränderte gesellschaftliche Erwartungen. Diese schrittweise Zunahme hat Folgen: Die Regulierung in bestimmten Rechtsbereichen wird zunehmend komplexer, die Vorschriften sind teils inkonsistent oder überlappen sich. Und die administrative Belastung nimmt tendenziell zu. Besonders stark betroffen sind KMU. Bürokratieabbau: Viele Wege, kein Patentrezept Viel beachtete Berichte unterstreichen, wie wichtig regulatorische Vereinfachungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sind. Nicht nur die EU handelt. Auch die meisten OECD-Mitgliedsstaaten haben in den letzten drei Jahren neue Anstrengungen zum Bürokratieabbau gestartet. Die verfolgten Ansätze umfassen Digitalisierungsinitiativen, intensivierte Überprüfungen bestehender Regulierungen sowie Regulierungsbremsen wie «One in, one out» oder quantitative Reduktionsziele, welche die Regulierungskosten um einen bestimmten Prozentsatz senken sollen. In vielerlei Hinsicht stehen die Länder vor ähnlichen Herausforderungen: Einerseits sind die Erwartungen an schnelle Entlastungen hoch. Andererseits stehen ihnen legitime Schutzinteressen gegenüber. Gleichzeitig sind die Ressourcen für Evaluationen bestehender Regulierungen begrenzt, und es fehlen oftmals kohärente Entlastungsansätze und Anreize für Bürokratieabbau. Politökonomische Analysen legen nahe, dass mit starren Mechanismen wie etwa «One-in-one-out-Regelungen» kaum je die gewünschte Wirkung erzielt wird. Ein langfristiger Rahmen zur Entlastung Die Schweiz hat mit dem UEG einen eigenen, pragmatischen Weg gewählt. Das Gesetz hilft nicht nur, neue Regulierungen effizienter zu machen, sondern auch, bestehende Regulierungen zu verschlanken und Behördenleistungen zu digitalisieren. Konkrete Entlastungen müssen aber letztlich im Rahmen des politischen Prozesses beschlossen werden. Seit Oktober 2024 ist das Gesetz in Kraft. Einerseits soll es neue unnötige Belastungen vermeiden. Dazu verankert es die Pflichten zur Schätzung der künftigen Regulierungskosten und zur Prüfung von Vereinfachungen bei der Ausarbeitung von neuen Erlassen. Solche Kostenschätzungen können jedoch anspruchsvoll sein, da die erforderlichen Daten oft fehlen. Um die Ämter bei den Schätzungen zu unterstützen, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zwei Tools entwickelt. Sie vereinfachen es, bestimmten Pflichten entsprechende Personalkosten zuzuweisen, und erleichtern es, die Anzahl betroffener Unternehmen zu identifizieren. Andererseits soll das UEG bestehende Regulierungen vereinfachen. Der Bundesrat bestimmt deshalb jährlich drei bis fünf Regulierungsbereiche, die im Rahmen sogenannter Bereichsstudien gezielt auf Vereinfachungsmöglichkeiten untersucht werden. Auch Wirtschaftsdachverbände und Kantone können Vorschläge einbringen. Damit werden bei der Überprüfung des bestehenden Rechts klare Prioritäten gesetzt. Der Bundesrat hat im Mai 2025 die ersten Themen festgelegt. Geprüft werden mögliche Entlastungen im öffentlichen Beschaffungswesen, bei der Pharmaregulierung, bezüglich Einsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten sowie bei der Regulierung industrieller Betriebe. Die Ergebnisse dieser ersten Studien werden bis Ende 2026 vorliegen. Als Nächstes sollen gemäss Bundesrat unternehmerische Entlastungsmöglichkeiten geprüft werden bei der Anwendung von Freihandelsabkommen, in der Klimaregulierung, im Datenschutz, im Spielzeughandel sowie im Kapitalmarkt. Darüber hinaus verpflichtet das UEG den Bundesrat, ein Monitoring zu erstellen. Dieses misst, wie sich die Regulierungsbelastung für Unternehmen in der Schweiz über die Zeit entwickelt (siehe Kasten). Zudem schafft das Gesetz die rechtlichen Grundlagen für Easygov. Dieser Onlineschalter entlastet die Unternehmen administrativ. Die Digitalisierung bietet dafür erhebliches Potenzial, erfordert jedoch entsprechende Investitionen der öffentlichen Hand. Entlastung braucht auch politischen Willen Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt. Er will die regulatorische Entlastung der Unternehmen als Schwerpunkt seiner wirtschaftspolitischen Agenda vorantreiben. Im November 2025 hat er unter Einbezug von Vorschlägen der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommission für Wirtschaftspolitik (KfW) und der Departemente ein umfassendes Paket von insgesamt 60 Massnahmen aus unterschiedlichsten Regulierungsbereichen beschlossen. Mit diesen sollen die Unternehmen von unnötigen regulatorischen Belastungen befreit werden. Dazu gehören Entlastungen bei der Mehrwertsteuer, der Verrechnungs- und der Stempelsteuer oder bei den Arbeitszeitbewilligungen und der Anmeldung von Kurzarbeit. Fest steht: Ein neues Gesetz allein befreit noch keine Unternehmen von Regulierungslasten. Für die Entlastung oder zumindest Eindämmung der Belastungen gibt es keine einfachen Lösungen. Es braucht auch den politischen Willen, eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung sowie den stetigen Austausch mit der Wirtschaft.

dievolkswirtschaft.ch

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