In St. Gallen verlor eine Lehrerin mit Kopftuch ihre Stelle nach Elternbeschwerden, was eine politische Debatte auslöste. Die Kantonsregierung und der Lehrerverband befürworten nun ein Verbot sichtbarer religiöser Symbole an Volksschulen. Kritiker sprechen von einer mittelbaren Diskriminierung, da die scheinbar neutrale Regelung faktisch vor allem muslimische Lehrerinnen trifft. Ein Bundesgerichtsurteil von 1997, das ein Kopftuchverbot stützte, gilt heute als kaum zeitgemäß. Diversität und Chancengerechtigkeit seien inzwischen zentrale pädagogische Leitprinzipien. Zudem wird die Forderung als Ausdruck antimuslimischen Rassismus gedeutet, der muslimischen Frauen die gleichberechtigte Teilhabe in angesehenen Berufen wie dem Lehrberuf verwehre. Die Debatte offenbare, dass christliche Symbole als unsichtbare Norm gelten, während islamische Ausdrucksformen als störend markiert würden.