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COVID-19-Kredite

Strafprozess
COVID-19-Kredite

Strafprozess

Das Bundesgericht hält an seiner Rechtsprechung fest: Jede unwahre Angabe zum Umsatzerlös in Covid-19-Kreditformularen gilt als arglistige Täuschung. Eine Opfermitverantwortung der Bank wird verneint, selbst wenn diese Einsicht in Konten hatte. Der Autor kritisiert, dass bei automatisch bewilligten Krediten der nötige Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Vermögensverschiebung fehle, weshalb hier kein Betrug vorliege.

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