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Wem gehört das Geld?

Strafprozess
Wem gehört das Geld?

Strafprozess

Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zu Art. 305ter StGB (mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften). Der Tatbestand ist ein Vorsatz- und Begehungsdelikt, kein Fahrlässigkeits- oder Unterlassungsdelikt. Entscheidend ist nicht die Methode der Abklärung, sondern ob die wirtschaftlich berechtigte Person korrekt ermittelt wurde. Verurteilt wurden Kundenbetreuer und Compliance-Mitglieder der Gazprombank Schweiz wegen ungenügender Prüfung von Offshore-Gesellschaften. Die Anklage muss keine konkreten Handlungsanweisungen enthalten.

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