Quelle: republik.ch
Ein Mann verletzt seine Partnerin im Kokainrausch durch 14 Messerstiche lebensgefährlich. Die Tat und der Rauschzustand sind unbestritten, strittig ist jedoch die rechtliche Bewertung der Schuldfähigkeit. Im Zentrum steht die Frage nach der sogenannten „actio libera in causa“ – ob der Täter den Rauschzustand bewusst herbeigeführt hat. Der Artikel nutzt den Fall, um die Besonderheit juristischer Ausbildung zu beleuchten: Anders als in handwerklichen Berufen müssen Juristen auch seltene Rechtsfiguren beherrschen, da sie im Einzelfall über Jahre Freiheitsstrafe entscheiden können. Das Gericht führt die Verhandlung mit Umsicht, um das Leid aller Beteiligten nicht unnötig zu vergrößern.