Quelle: daslamm.ch
Im Mai 2025 stürmte die Polizei eine Luzerner Asylunterkunft und führte eine kurdisch-türkische Mutter mit ihren drei Kindern zwangsweise zum Flughafen, um sie in die Türkei abzuschieben. Die Frau wurde gefesselt, das Stillen des Babys während der Fahrt verweigert. Der Vorfall löste Empörung und politische Debatten aus. Die Sicherheitsdirektorin versprach daraufhin, künftig bei Familienrückführungen Vertreter der nationalen Anti-Folter-Kommission beizuziehen. Die Mutter, die sich einem Strafprozess stellen wollte, um ihre Sicht zu schildern, erlebte eine erneute Wendung: Das Bezirksgericht Luzern sistierte das Verfahren bis Mai 2029, da das Staatssekretariat für Migration eine vorübergehende Aufhebung des Einreiseverbots ablehnte. Die Behörde begründete dies mit der Gefahr hoher Kosten für eine erneute Abschiebung.