Angriff auf türkisches Kinderfest Staatsanwaltschaft beantragt vierzehn Landesverweise Am Montag hielt die Staatsanwaltschaft das Plädoyer im Prozess um den Angriff auf das türkische Kinderfest vom Mai 2022. Sie fordert teils bedingte Freiheitsstrafen und Landesverweise für alle 14 Angeklagten. Die Verteidiger*innen plädieren wohl zahlreich auf Freispruch. Am 8. Mai 2022 wurde das türkische Kinderfest auf dem Basler Marktplatz von rund 40 Personen angegriffen. 14 Beschuldigte kurdischer Herkunft müssen sich seit vergangener Woche vor Gericht verantworten. Die Anklagepunkte reichen von Angriff, Landfriedensbruch bis hin zu einfacher und schwerer Körperverletzung. Am Montag forderte die Staatsanwaltschaft teils bedingte Freiheitsstrafen zwischen 20 und 35 Monaten und Landesverweise. Die ersten Verteidiger*innen fordern Freisprüche. Weitere Plädoyers folgen diese Woche. Das Urteil wird für den 7. August erwartet. In ihrem Plädoyer zeichnete die Staatsanwaltschaft am Montag das Bild eines «politisch motivierten Angriffs» auf ein «friedliches Kinderfest». Von den 14 Beschuldigten kurdischer Herkunft sind alle bis auf einen ausserhalb von Basel wohnhaft. Ihnen wird vorgeworfen, im Jahr 2022 das türkische Kinderfest auf dem Basler Marktplatz angegriffen zu haben. Mehr über die Hintergründe des türkischen Kinderfests kannst du hier nachlesen. Die Anklagepunkte reichen von Angriff, Landfriedensbruch bis hin zu einfacher und schwerer Körperverletzung. Die Männer seien nicht zufällig auf dem Basler Marktplatz zusammengekommen, sondern hätten «gezielt die Konfrontation gesucht», sagte der Staatsanwalt vor dem Basler Strafgericht. Besonders schwer wiege, dass sich die Gewalt gegen eine Veranstaltung richtete, an der sich «vor allem Familien, Frauen und Kinder» aufgehalten hätten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, die Festteilnehmer*innen nachhaltig eingeschüchtert, und die Bevölkerung «geschreckt» zu haben. Das Fest, das der türkische Schulverein Basel seit 1990 jährlich organisiert, könne seither zudem «nicht mehr in der Öffentlichkeit stattfinden», sondern nur in «geschlossenem Rahmen mit entsprechendem Sicherheitsaufgebot». Freiheitsstrafen zwischen 20 und 35 Monaten beantragt Die beantragten Strafen fallen entsprechend deutlich aus. Die Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen zwischen 20 und 35 Monaten. Während sie für mehrere Angeklagte bedingte Strafen beantragt, sollen die sechs aus ihrer Sicht schwerer belasteten Beschuldigten teilbedingte Freiheitsstrafen erhalten. In diesen Fällen verlangt sie jeweils den gesetzlich vorgesehenen Mindestanteil von sechs Monaten unbedingt, während der Rest der Strafe bei Bewährung aufgeschoben würde. Die Strafanträge berücksichtigen bereits eine Reduktion wegen der langen Verfahrensdauer – es vergingen vier Jahre zwischen dem Vorfall und dem Prozessbeginn. Erschwerend wertete die Staatsanwaltschaft insbesondere Angriffe auf bereits am Boden liegende Personen sowie Schläge und Tritte gegen Kopf und Gesicht von Festbesucher*innen. Delikte wie Beschimpfung, die inzwischen verjährt sind, werden bei der beantragten Strafzumessung nicht mehr berücksichtigt. Staatsanwaltschaft erkennt keine Härtefälle Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer auch ausführlich auf die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten ein. Die heute zwischen 26 und 40 Jahre alten Männer kamen überwiegend erst zwischen 2018 und 2021 in die Schweiz. Die meisten wurden als Geflüchtete anerkannt oder vorläufig aufgenommen, viele leben zumindest teilweise von Sozialhilfe und verfügen nur über geringe Deutschkenntnisse. Enge familiäre Bindungen bestehen häufig weiterhin in der Türkei, während die Staatsanwaltschaft die Integration in der Schweiz als «gering» einstuft. Mehrfach verwies sie darauf, dass zahlreiche Beschuldigte «kaum Bezüge zur Schweizer Gesellschaft» aufgebaut hätten. Vor diesem Hintergrund beantragt die Staatsanwaltschaft für alle Angeklagten Landesverweise von fünf beziehungsweise sechs Jahren. Persönliche Härtefälle, die einen solchen verunmöglichen würden, sieht sie dabei keine. Zwar erkennt sie an, dass mehreren Beschuldigten wegen politischer Verfolgung in der Schweiz Schutz gewährt wurde. Ob einzelne von ihnen wegen eines möglichen Rückschiebeverbots dennoch nicht ausgeschafft werden können, sei jedoch erst im Anschluss an das Urteil von den Migrationsbehörden zu prüfen. Ein Dutzend Asylsuchende aus der Türkei betroffen Mehrere Verteidiger deuteten bereits am Montag gegenüber den Medien an, allfällige Landesverweise bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten zu wollen. Weshalb dieses Thema nach einem allfälligen Urteil mit Landesverweis derart im Fokus stehen könnte, zeigt eine Recherche von SRF Investigativ Ende 2025. «Wir sehen immer häufiger, dass abgewiesene Asylsuchende nach ihrer Rückkehr in die Türkei inhaftiert werden.» Eliane Engeler von der Flüchtlingshilfe So soll es in den vergangenen Monaten mindestens zwölf Fälle gegeben haben, in welchen Menschen aus der Türkei als Asylgrund angegeben hatten, dass in der Türkei Verfahren wegen politischer Delikte wie Präsidentenbeleidigung oder Terrorpropaganda gegen sie liefen. Die Schweizer Behörden lehnten die Asylgesuche ab. Alle seien nach der Wegweisung aus der Schweiz in der Türkei schliesslich festgenommen oder gar inhaftiert worden, berichtete SRF Investigativ damals. Eliane Engeler von der Flüchtlingshilfe äusserte sich gegenüber SRF wie folgt zum Thema: «Wir sehen immer häufiger, dass abgewiesene Asylsuchende nach ihrer Rückkehr in die Türkei inhaftiert werden.» Die Gefährdungslage im vorliegenden Fall werde nochmals grösser, da die Beschuldigten zahlreich auf den im Internet kursierenden Videos des Vorfalls identifizierbar seien, betonte ein Verteidiger. Die Videos hätten es «zahlreich» in die türkischen TV-Medien geschafft. Das Framing sei dabei klar gewesen: Bei den mutmasslichen Angreifern soll es sich laut türkischen Medien «um PKK-Mitglieder» handeln. «Im Falle einer Rückkehr müssten wir mit 10 bis 20 Jahren Gefängnis rechnen.» Einer der Angeklagten Der Verteidiger hatte im Laufe des Prozesses erfolglos beantragt, die Akten des Staatssekretariats für Migration beizuziehen, um aufschlussreiche Informationen über die jeweiligen Gründe für die Asylanträge in der Schweiz zu erhalten und so die allfällige Gefahr einer Rückführung in die Türkei auch besser einschätzen zu können. «Im Falle einer Rückkehr müssten wir mit 10 bis 20 Jahren Gefängnis rechnen», betonte ein Beschuldigter nach dem Plädoyer seines Verteidigers. Gegenseite soll Gewalteskalation provoziert haben «Die beantragten Strafen sind hoch, die Landesverweise hart», so die Staatsanwaltschaft, aber es gebe dafür «sehr gute Gründe». So würden politische Differenzen in der Schweiz «ausdiskutiert und nicht bis aufs Blut ausgetragen». Nach einem fünfstündigen Plädoyer der Staatsanwaltschaft kam am Montagnachmittag schliesslich auch noch die Verteidigung zu Wort. «Ich bin erstaunt», eröffnete eine der Verteidiger*innen ihr Plädoyer. «Erstaunt darüber, wie das Verfahren geführt wurde und über den Versuch der Geschädigten, die Verantwortung in dieser gegenseitig politisch motivierten Auseinandersetzung abzuwälzen.» Ein «koordiniertes, geplantes Angreifen» der Beschuldigten sei auf den zahlreichen Videoaufnahmen nicht erkennbar. «In der Schweiz werden politische Differenzen ausdiskutiert und nicht bis aufs Blut ausgetragen.» Staatsanwalt Vielmehr sei ihr Mandant «in friedlichen Absichten» nach Basel gekommen. Seine blosse Anwesenheit als Kurde sei durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt. «Das gilt auch für Parolen, die von den Beschuldigten skandiert wurden.» So hätten die Männer beispielsweise mehrfach «Faschist Erdogan» gerufen – «das ist in der Schweiz weder verboten, noch rechtfertigt es das Werfen von Gegenständen auf die Männer», so die Verteidigerin. Die spätere Gewalteskalation folgte laut Verteidigung «massgeblich aufgrund des Verhaltens der Gegenseite», betonte sie. So habe insbesondere einer der späteren Geschädigten «erbost» auf die kurdischen Männer reagiert, den Wolfsgruss gezeigt und einen der Männer angespuckt. Die Staatsanwaltschaft habe «die Aggression von türkischer Seite völlig ausgeblendet» und «einseitig und voreilig ermittelt», so ein anderer Verteidiger. Es könne nicht im Entferntesten von einem eindeutig einseitigen Angriff geredet werden, so die Verteidigerin. «Das belegt das Videomaterial.» Verteidiger*innen fordern vollumfänglichen Freispruch Ihr Mandant sei als Geflüchteter in der Schweiz anerkannt worden, weil er die Türkei aufgrund politischer Probleme habe verlassen müssen. In diesem Zusammenhang sei er dort auch inhaftiert gewesen. Sollte das Gericht eine Verurteilung in Betracht ziehen, läge «klarerweise ein Härtefall» vor, die einen Landesverweis verunmöglichen würde, so die Verteidigerin. Sie forderte einen vollumfänglichen Freispruch für ihren Mandanten. Drei weitere Verteidiger*innen schlossen sich ihren Worten an. Mit der Forderung nach Freisprüchen werden sie wohl nicht alleine bleiben. Am Dienstag und am Mittwoch werden die noch ausstehenden Plädoyers gehalten. Das Urteil wird für den 7. August erwartet. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.