Am Bezirksgericht Rheinfelden läuft seit Wochen ein Prozess, der schweizweit Aufsehen erregt. Fünf junge Männer aus dem Fricktal stehen vor Gericht – wegen eines Deliktcocktails, den man sonst eher aus amerikanischen True-Crime-Serien kennt. Die Gruppe nannte sich selbst «Das Wolfsrudel». Die Medien sprechen vom «Wolfsrudel-Prozess» oder, nach den systematisch zerstörten Datenleitungen, vom «Cable-Cut-Prozess». Der Hauptangeklagte, in dieser Zeitung «Adrian» genannt, sitzt seit Mai 2024 im Zentralgefängnis Lenzburg. Er ist 2005 geboren, war also achtzehn, als die Untersuchungshaft begann. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragt zehn Jahre unbedingte Freiheitsstrafe. Und – in derselben Anklageschrift, auf derselben Seite – eine ambulante vollzugsbegleitende Massnahme zur Behandlung seines Asperger-Syndroms. Das ist kein Druckfehler. Es ist ein Widerspruch, der den Kern des Verfahrens berührt. Denn der Gutachter, den das Gericht beigezogen hat, sagte am dritten Verhandlungstag unmissverständlich, eine ambulante Massnahme im laufenden Strafvollzug sei «eher ungeeignet». Was Adrian brauche, sei eine kontrollierte Resozialisation im echten Alltag – Wohnheim, enge Therapie, stufenweise Lockerungen. Johannes Kirchebner, forensischer Psychiater, empfiehlt also genau das, was Lenzburg nicht leisten kann und nicht leisten soll. Gutachter Kirchebner ist Klinikdirektor der Universitätsklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie an den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD). Eine lange Liste an Delikten Was Adrian und seine vier Mitbeschuldigten (ein sechster Angeklagter kam vors Jugendgericht) zwischen 2022 und 2024 angerichtet haben, ist bemerkenswert. Man muss zweimal hinschauen, um es zu glauben: Sie durchtrennten Glasfaserkabel der SBB und von Swisscom – mehrfach, planmässig, nachts. Tausende Menschen waren tagelang vom Internet abgeschnitten. Sie brachen in einen Militärbunker ein, in Firmenliegenschaften, in Schrebergartenhäuschen. Sie legten Brände in Baustellen. Sie platzierten Hemmschuhe auf Zuggleisen. Hinzu kamen DDoS-Angriffe auf Banken und die Bundesbahnen, Erpressungsversuche per Bitcoin. Sie bauten einen Server auf, auf dem kinderpornografische Dateien gespeichert waren – Grundlage für eine geplante Darknet-Plattform. Die Gruppe bestand aus Jugendlichen und Heranwachsenden aus der Region zwischen Rheinfelden, Möhlin, Zeiningen und Magden. Der zweite Hauptangeklagte, in dieser Zeitung «Beat» genannt, schrieb die Angriffsprogramme. Adrian lieferte die Infrastruktur und instruierte Mittäter per FaceTime aus in Spanien, während andere in Rheinfelden Kabel durchschnitten. In der Gruppe gaben sie sich gegenseitig immer wieder einen Kick. Die Staatsanwältin beantragt für die beiden zehn und acht Jahre. Das ist, gemessen an der Deliktsliste, keine Überraschung. Asperger gilt als «schwere seelische Störung» Was den Fall aus der Masse der Kriminalität junger Erwachsener heraushebt: Sowohl Adrian als auch Beat leiden am Asperger-Syndrom – bei Adrian seit der Kindheit diagnostiziert. Gutachter Kirchebner beschreibt ihn als jungen Mann, der sich die Welt «mechanisch» erkläre. Er kenne Regeln. Er verstehe Grenzen. Was ihm fehle, seien die Zwischentöne: die Fähigkeit, Situationen emotional einzuordnen, die Perspektive anderer einzunehmen, Konsequenzen für Dritte nicht nur formal zu kennen, sondern zu spüren. Genau darin liege das Rückfallrisiko, sagt Kirchebner. Adrian teste Grenzen – und überschreite sie. Nicht weil er sie nicht kenne. Sondern weil ihm der emotionale Bremsbelag fehlt. Kirchebners Worte haben Gewicht: Sie sind keine Entschuldigung des Gutachters für das Werk der Täter. Aber es ist eine Diagnose – und sie kommt von einem Mann, der als Direktor der Universitätsklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Bern, der wichtigsten forensisch-psychiatrischen Einrichtung der Deutschschweiz, zu den renommiertesten Gutachtern zählt. Seine Einschätzung hat rechtliche Konsequenzen. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof im Februar 2024 (5 StR 561/23) ein Hamburger Urteil gegen einen Asperger-Patienten teilweise aufgehoben. Die Begründung: Wird eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert, muss das Gericht besonders sorgfältig darlegen, warum dennoch keine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit vorlag. Eine lapidare Feststellung, der Angeklagte sei «voll schuldfähig» gewesen, genügt nicht mehr. Die Schweiz kennt dieselbe Logik. Art. 19 StGB prüft, ob eine psychische Störung die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufgehoben oder vermindert hat. Asperger gilt als «schwere andere seelische Störung» im Rechtssinn. Das bedeutet nicht Freispruch. Es bedeutet: Das Gericht muss genauer hinschauen – und die Massnahme muss zur Diagnose passen. War es der nötige «Schuss vor den Bug»? Kirchebner hat dem Gericht auch erklärt, warum die bisherige Therapie das Rückfallrisiko nicht entscheidend verändert hat. Auf die Frage von Gerichtspräsident Björn Bastian – warum soll eine Massnahme jetzt wirken, wenn sie es bisher nicht getan hat? – antwortete der Gutachter ehrlich: «Das ist eine gute Frage.» Man könne nicht in die Zukunft schauen. Aber: Menschen entwickelten sich. Die Haft, das Verfahren – vielleicht sei das der nötige «Schuss vor den Bug» gewesen. Vielleicht. Was Kirchebner nicht sagte, aber implizierte: Ein Gefängnis wie Lenzburg ist kein Ort, an dem Asperger-Patienten lernen, wie das Leben funktioniert. Es ist ein hochstrukturiertes, sozial komprimiertes Umfeld – das Gegenteil von dem, was diese Störung braucht. Die wissenschaftlich etablierten Therapieverfahren für Autismus-Spektrum-Störungen – verhaltenstherapeutisch, übend, alltagsnah – setzen voraus, was Lenzburg definitionsgemäss ausschliesst: Alltag. Erfahrungsberichte aus dem deutschsprachigen Strafvollzug beschreiben Insassen mit Asperger-Syndrom als besonders gefährdet: Mobbingopfer, überfordert von Gemeinschaftszellen, ohne Zugang zu den Strukturen, die für andere Häftlinge selbstverständlich wirken. Die eigentliche Frage: Was ist in zehn Jahren? Adrian wird am kommenden 11. Juni verurteilt werden. Daran besteht wenig Zweifel. Die Anklageschrift umfasst fünfzig Seiten und fünfzehn Straftatbestände. Er war der Hauptbeschuldigte einer Gruppe, die methodisch, arbeitsteilig und über Jahre delinquierte. Brandstiftung, die Sabotage kritischer Infrastruktur, Einbrüche – das sind keine Kavaliersdelikte, für die man Verständnis einfordern könnte. Die Frage ist eine andere: Was will die Gesellschaft in zehn Jahren haben? Einen jungen Mann, der Lenzburg hinter sich hat, ohne dass sich an seiner Fähigkeit, Grenzen zu spüren statt nur zu kennen, irgendetwas verändert hat. Oder jemanden, der – unter den richtigen Bedingungen, mit der richtigen Begleitung – gelernt hat, was ihm die Biologie vorenthält. Kirchebner glaubt, dass das möglich ist. Er hat es nicht versprochen. Er hat gesagt: Menschen entwickeln sich. Und dass es dafür eine kontrollierte Resozialisation braucht, nahe am echten Leben. Das Zentralgefängnis Lenzburg ist nicht das echte Leben. Es ist das Gegenteil davon. Christoph Grenacher arbeitet mit seiner Kommunikationsagentur für diverse Kunden. Er war früher als Journalist tätig, unter anderem bei Ringier und Tamedia. Grenacher hat den Wolfsrudel-Prozess mitverfolgt, er vertritt in dieser Sache keine Interessengruppen.