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Erneut Bedenkliches vom Bundesgericht

Journal21

Quelle: Journal21

Das Bundesgericht hat eine Bundesrichterin vorläufig suspendiert, weil sie mit einem Kollegen in einer Partnerschaft lebte, was gegen interne Gepflogenheiten verstößt. Für diese einstweilige Sanktion gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage, während der betroffene Bundesrichter offenbar weiterhin im Amt bleibt. Die Verwaltungskommission hat nun ein unabhängiges Expertengremium beauftragt, den Sachverhalt zu klären und die Begriffe „Liebesbeziehung“ und „dauernde Lebensgemeinschaft“ zu definieren.