Quelle: Journal21
Das Bundesgericht hat eine Bundesrichterin vorläufig suspendiert, weil sie mit einem Kollegen in einer Partnerschaft lebte, was gegen interne Gepflogenheiten verstößt. Für diese Sanktion gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage, da das Bundesgerichtsgesetz kein Disziplinarverfahren für Richter vorsieht. Zudem wird der betroffene Bundesrichter weiterhin eingesetzt, was auf eine ungleiche Behandlung hindeutet.