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Erneute Verschärfung

Journal21
Erneute Verschärfung

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Die EU verschärft ihre Asyl- und Migrationspolitik weiter. Eine neue Verordnung ermöglicht die Abschiebung abgewiesener Flüchtlinge in sogenannte Return Hubs in Drittstaaten, selbst ohne Bezug der Betroffenen zu diesen Ländern. Zudem wird die maximale Abschiebehaft auf bis zu 30 Monate verlängert, und Abschiebeentscheide eines EU-Staates werden künftig in allen Mitgliedstaaten anerkannt. Die Schweiz ist als assoziiertes Dublin-Mitglied zur Übernahme dieser Regeln verpflichtet. Obwohl die Schweiz bereits eine restriktivere Praxis hat, steigt die maximale Abschiebehaft von 18 auf 24 Monate. Bei Return Hubs zeigt sich der Bundesrat zurückhaltend, schliesst eine Beteiligung aber nicht aus, falls die EU ein funktionierendes Modell etabliert. Die neuen Regeln sind der letzte Baustein des EU-Asyl- und Migrationspakts, der am 12. Juni 2026 in Kraft tritt.

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