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Der Bundesrat hat dem Parlament im März 2026 das EU-Vertragspaket zur Zustimmung vorgelegt. Die parlamentarische Debatte beginnt, obwohl die Entscheidungsfreiheit von National- und Ständerat faktisch auf ein Ja oder Nein zum Gesamtpaket beschränkt ist. Kritiker sehen das Parlament dadurch auf die Rolle eines Umsetzungsgehilfen von EU-Recht reduziert. Das Paket besteht aus einem sogenannten Stabilisierungsteil, der fünf Abkommen der Bilateralen I mit institutionellen Protokollen zur dynamischen Rechtsübernahme umfasst, sowie einem Weiterentwicklungsteil. Brüssel hat klargestellt, dass nur das gesamte Paket ratifiziert wird. Eine zentrale Frage ist, ob das Abkommen dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Volksabstimmung ist für Juni 2027 oder später vorgesehen.