Zum Inhalt springen

Sie ist ange­klagt – und darf nicht an ihren Prozess

Das Lamm
Sie ist ange­klagt – und darf nicht an ihren Prozess

Quelle: Das Lamm

Im Mai 2025 wurde eine kurdisch-türkische Mutter mit ihren drei Kindern unter chaotischen und traumatischen Umständen aus einer Luzerner Asylunterkunft zwangsweise abgeschoben, was zu breiter Empörung und politischen Konsequenzen führte. Die Frau, die sich dem Strafverfahren gegen sie eigentlich stellen wollte, darf nun nicht an ihren eigenen Prozess, da das Staatssekretariat für Migration die Verhandlung verhindert hat. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die menschenrechtlichen und verfahrenstechnischen Probleme bei Familienrückführungen in der Schweiz.