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Sie ist ange­klagt – und darf nicht an ihren Prozess

Das Lamm
Sie ist ange­klagt – und darf nicht an ihren Prozess

Quelle: Das Lamm

Im Mai 2025 wurde eine kurdisch-türkische Mutter mit ihren drei Kindern gewaltsam aus einer Luzerner Asylunterkunft abgeführt und zum Flughafen gebracht, was zu empörten Reaktionen und politischen Forderungen nach Aufklärung führte. Die Frau, die sich dem Strafprozess gegen sie eigentlich stellen wollte, darf nun nicht an ihrer eigenen Gerichtsverhandlung teilnehmen, da das Staatssekretariat für Migration das Verfahren sistiert hat.