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Sie ist ange­klagt – und darf nicht an ihren Prozess

Das Lamm
Sie ist ange­klagt – und darf nicht an ihren Prozess

Quelle: Das Lamm

Im Mai 2025 wurde eine kurdisch-türkische Mutter mit ihren drei Kindern unter chaotischen und traumatischen Umständen aus einer Luzerner Asylunterkunft zwangsweise abgeschoben, was zu breiter Empörung und politischen Konsequenzen führte. Die Frau, die sich dem Strafprozess gegen sie eigentlich stellen wollte, darf nun nicht vor Gericht erscheinen, weil das Staatssekretariat für Migration das Verfahren sistiert hat. Dadurch bleibt ihr die Möglichkeit verwehrt, vor Gericht ihre Sicht der Dinge darzulegen.