Quelle: Das Lamm
Im Mai 2025 wurde eine kurdisch-türkische Mutter mit ihren drei Kindern unter dramatischen Umständen aus einer Luzerner Asylunterkunft abgeführt und zwangsweise in die Türkei ausgeschafft, was zu breiter Empörung und politischen Konsequenzen führte. Die Frau, die sich dem Strafverfahren gegen sie eigentlich stellen wollte, darf nun nicht an ihrem eigenen Prozess teilnehmen, da das Staatssekretariat für Migration die Verhandlung verhindert hat. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die prekäre Situation abgewiesener Asylsuchender und die umstrittenen Praktiken bei Familienrückführungen in der Schweiz.