Quelle: Journal21
In den Schweizer Parlamentskommissionen wird darüber gestritten, ob für die Abstimmung über die "Bilateralen III" ein obligatorisches Referendum mit Zustimmung von Volk und Ständen nötig ist oder ein fakultatives mit einfachem Volksmehr. Die Verfassung sieht für den Beitritt zu supranationalen Gemeinschaften wie der EU ein obligatorisches Referendum vor, während völkerrechtliche Verträge mit wichtigen Rechtsetzungen dem fakultativen Referendum unterliegen. Die Gegner der Abkommen versuchen nun, entgegen der Verfassung ein obligatorisches Referendum zu erzwingen, was als verfassungswidrig kritisiert wird.