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«Diskretion» oder Transparenz?

Journal21
«Diskretion» oder Transparenz?

Quelle: journal21.ch

Trotz geltendem Transparenzgesetz umgeht die Bundesverwaltung systematisch das Öffentlichkeitsprinzip, indem heikle Entscheide und Sitzungen nicht protokolliert werden. Beispiele sind undokumentierte Geheimtreffen von Ex-Finanzminister Ueli Maurer mit CS- und Nationalbank-Spitzen sowie ein undurchsichtiges Selektionsverfahren im Justizdepartement. Kritiker bemängeln, dass die Regierung so öffentliche Kontrolle verunmöglicht. Die Transparenzregeln für Wahlkampffinanzierung und Parteispenden bleiben wirkungslos: Sie schaffen laut Experten vor allem Bürokratie und Schlupflöcher, statt offenzulegen, woher die Gelder stammen. Zudem gibt der Bund jährlich 184 Millionen Franken für externe Beratungen aus, was interne Kritik hervorruft, da Kernaufgaben ausgelagert werden. Auch die Nebeneinkünfte von Parlamentariern sind weiterhin unzureichend öffentlich deklariert.

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