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Wir stellen acht kreative Ideen zu demokratischer Beteiligung vor - Demokratie auf Probe

Wir stellen acht kreative Ideen zu demokratischer Beteiligung vor - Demokratie auf Probe

Bürgerpanels erarbeiten Argumente für die Abstimmung Was: Forschungsschwerpunkt für Demokratische Innovationen (Pidem) Wer: Universitäten Genf und Zürich sowie Zentrum für Demokratie Aarau Modelle, bei denen Bürgerinnen und Bürger sich beratschlagen und der Politik oder dem Volk Vorschläge unterbreiten, sind en vogue. In Demokratien werden diese deliberativen und partizipativen Formen, wie sie genannt werden, aktuell in ihren verschiedensten Formen ausprobiert. So hat etwa der Genfer Politologe Nenad Stojanović 2019 mit dem Projekt Demoscan in einem Pilotversuch in Sitten ein erstes Schweizer Bürgerpanel ins Leben gerufen. Die Teilnehmenden des Bürgerpanels fanden es toll, doch die Wirkung ist fraglich. Zwanzig zufällig ausgewählte Personen kamen an zwei Wochenenden zusammen. Sie diskutierten dort ihre wichtigsten Argumente für und gegen die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und hielten sie in einem Bürgerinnenbrief fest. Dieser wurde dann den offiziellen Abstimmungsunterlagen beigelegt. Die inzwischen in Pidem umgetaufte Initiative hat solche freiwilligen Mini-Publiken inzwischen schon in vielen weiteren Gemeinden wie etwa in Prilly, Thalwil, Bellinzona und Genf ausprobiert. Der mediale Nachhhall liest sich ambivalent: Die Teilnehmenden finden das Mitmachen zwar jeweils toll, ob und wie sich ihre Empfehlungen auf die Abstimmungen auswirken, ist jedoch fraglich. Wenn sich KI-Systeme demokratisch beratschlagen Was: Triage against the Machine Wer: Francesco Veri, Universität Zürich In der demokratischen Entscheidungsfindung nach sogenannt deliberativen Grundsätzen erarbeiten Menschen Lösungen, die für alle tragfähig sind. «Gerade in der Gruppe sind wir in der Regel gut darin, dies zielführend zu tun», erklärt Politikwissenschaftler Fancesco Veri. Beim vernünftigen Beratschlagen müssten die Argumente einer Person schlüssig mit den bevorzugten politischen Massnahmen zusammenhängen, so Veri. «Ich muss nachvollziehen können, warum andere anders denken – ohne dabei meine eigene Haltung aus dem Blick zu verlieren.» Er wollte deshalb untersuchen, ob maschinell generiertes Denken von Chatbots mit dem menschlichen, perspektivenbewussten Abwägen in der Gruppe vergleichbar ist. «Von einer stabilen und konsistenten Argumentationsstruktur kann bei Künstlicher Intelligenz keine Rede sein.» Francesco Veri Gemeinsam mit Simon Niemeyer aus Canberra hat er dafür den Deliberative Reasoning Index entwickelt. Dieser misst, ob sich in der kollektiven Beratung ein gemeinsames Verständnis für ein Thema entwickelt. Die Forschenden haben einen entsprechenden Fragebogen von menschlichen Teilnehmenden vor und nach Bürgerinnenversammlungen ausfüllen lassen. Danach wurden unterschiedlichen Sprachmodellen jeweils das Thema und dieselben Fragen vorgelegt. Es zeigte sich: Während Meinungen, Werte und präferierte Massnahmen beim Menschen klar verknüpft sind, sind die Entscheidungsprozesse der KI-Systeme nicht unbedingt kohärent. In einem zweiten Experiment liess Veri die Chatbots in die Rolle einer militanten Ökologin oder eines vom Klimawandel geschädigten Landwirts schlüpfen. Zwar seien Maschinen fähig, dazu passende Argumente zu generieren, so der Forscher. Doch scheiterten sie daran, über mehrere Befragungen hinweg eine Haltung zu wahren und politische Massnahmen entsprechend zu priorisieren. «Von einer stabilen und konsistenten Argumentationsstruktur kann keine Rede sein.» Der Politikwissenschaftler warnt darum davor, KI-Systeme etwa als Ersatz für nicht repräsentierte Bevölkerungsgruppen im Parlament einzusetzen. «Wir sollten sie nicht als politische Entscheidungsträger behandeln.» Jede kann Vorschläge machen, für was im Quartier investiert werden soll Was: Partizipatives Budget in Lausanne Wer: Daniel Kübler und Marine Benli-Trichet, Zentrum für Demokratie Aarau Als erste Schweizer Stadt hat Lausanne 2019 ein partizipatives Budget eingeführt. Zunächst als Pilotprojekt auf drei Jahre ausgelegt, stellte sie jährlich 100 000 bis 175 000 Franken für Projekte zur Quartierbelebung zur Verfügung. Beim sogenannten Bürgerhaushalt können alle Stadtbewohnenden unabhängig von Nationalität und Alter Vorschläge unterbreiten, wie das Geld eingesetzt wird. Die Stadtverwaltung prüft Zuständigkeit und Machbarkeit und bringt die Vorschläge zur Abstimmung. Die Projekte werden nach ihrer Stimmenzahl aufgelistet und der Reihe nach finanziert, bis die Summe aufgebraucht ist. Pro Vorschlag können maximal 20 000 Franken gesprochen werden. «Man muss die Menschen zur politischen Partizipation einladen und befähigen, statt darauf zu warten, dass sie von selbst kommen.» Daniel Kübler «Ein zentrales Anliegen der Stadt war, jene Menschen besser zu erreichen, die sich normalerweise nicht an politischen Prozessen beteiligen», erklärt Daniel Kübler vom Zentrum für Demokratie Aarau, das mit der Evaluation der Pilotphase betraut war. Lausanne war sich bewusst, dass es dazu begleitende Massnahmen brauchte. Sogenannte Ateliers helfen Interessierten ohne Erfahrung deshalb, Ideen erfolgversprechend zu formulieren und gut ausgearbeitete Projektvorschläge einzureichen. «Sonst sind einmal mehr in erster Linie jene angesprochen, die sowieso politisch aktiv und mit demokratischen Prozessen vertraut sind.» Das sei denn auch die Haupterkenntnis, so Kübler, der das Projekt zusammen mit Wissenschaftlerin Marine Benli-Trichet evaluiert hat: «Man muss die Menschen zur politischen Partizipation einladen und befähigen, statt darauf zu warten, dass sie von selbst kommen.» Dem Bürgerinnenhaushalt sei man hierzulande lange ablehnend gegenübergestanden. Es gebe doch schon genug direktdemokratische Instrumente, so die Haltung. «Es reicht aber nicht, einfach neue Beteiligungskanäle zu schaffen.» Zudem brauche es Zeit, neue Bevölkerungsgruppen zu mobilisieren und einzubinden. Lausanne scheint da auf gutem Weg: Das Projekt geht bald ins achte Jahr – für jedes Budget werden jeweils zwischen 20 und 30 Vorschläge eingereicht. Bürgerrat will Politikerinnen überzeugen Was: Ostbelgien-Modell mit ständigen Bürgergremien Wer: Cecilia Baglietto, Université catholique de Louvain, Belgien Als erstes Land der Welt hat Belgien 2019 einen permanenten Bürgerinnendialog eingerichtet, das sogenannte Ostbelgien-Modell. Es besteht aus einem Rat und einer Versammlung aus Bürgerinnen und Bürgern. Die Versammlung setzt sich aus zufällig ausgewählten, aber diversen 25 bis 50 Personen zusammen. Sie beratschlagt sich einmal im Jahr an mehreren Samstagen über ein Thema und arbeitet Empfehlungen an das Parlament aus, welches verpflichtet ist, diese zu prüfen. Teilnehmende der Versammlung werden nach Abschluss angefragt, ob sie Mitglied im Rat werden möchten. Dieser hat 24 Mitglieder, die sich für ein dreijähriges Mandat verpflichten. Der Rat beruft die Versammlung ein und bestimmt, über welche Fragen diskutiert wird. «Die Empfehlungen des Bürgerinnenrats lassen dem Parlament viel Spielraum bei Interpretation und Umsetzung.» Cecilia Baglietto Themen dafür eingeben darf nicht nur der Rat selbst, sondern auch das Parlamentspräsidium und die gesamte ostbelgische Bevölkerung: Einmal im Jahr wird diese dazu aufgerufen, Vorschläge einzureichen. Der Rat überprüft zudem die Umsetzung der von der Versammlung ausgearbeiteten Empfehlungen. Das Parlament darf diese aber auch begründet ablehnen. Zurückweisungen seien aber sehr selten, sagt Cecilia Baglietto von der Université catholique de Louvain. Die Hochschule begleitet das Modell seit seiner Einführung. Die Schwierigkeit liege eher darin, dass die Empfehlungen manchmal sehr offen formuliert seien, so die Forscherin. «Das lässt dem Parlament viel Spielraum bei Interpretation und Umsetzung.» Deswegen würde sich der Rat inzwischen regelmässiger und in kleineren Gruppen mit Politikerinnen und Politikern darüber austauschen, was der Kern der Anliegen ist. Die grösste Herausforderung sei aber die längerfristige Verbindlichkeit. Besonders der Rat verlange grosses Engagement. Für Personen mit wenig freier Zeit oder sich häufig ändernden Lebensumständen sei es schwierig, immer präsent zu sein. Gleichzeitig sei die Kontinuität des Modells seine grosse Stärke, so Baglietto. Der dauerhafte Charakter trage dazu bei, dass tatsächlich eine Beziehung zwischen den Mitgliedern des Rats und jenen des Parlaments entstehe. Jugendliche informieren sich per Smartphone und Kurzvideos über Politik Was: Youth Online Participation Wer: Monika Waldis Weber, FHNW mit Supsi und HETS-FR «Wir wissen noch wenig darüber, wie sich Jugendliche im Netz mit politischen Inhalten auseinandersetzen», sagt Monika Waldis Weber, die ein Projekt dazu leitet. Wie entscheiden sie, was glaubwürdig ist? Wo laufen sie Gefahr, sich zu verrennen? «An diese Überlegungen und Entscheidungen wollen wir näher herankommen.» Politische Partizipation habe viel mit Interesse zu tun – aber nicht nur, so die Forscherin. «Auch die Erfahrung von Selbstwirksamkeit spielt eine entscheidende Rolle.» Man müsse sich auch zutrauen, an Debatten das Wort zu ergreifen, und das Gefühl haben, zu verstehen, worum es geht. Politische Bildung von Jugendlichen geschieht heute zwar vermehrt in digitalen Kontexten, traditionelle Sozialisationskontexte bleiben aber massgebend: «Das Elternhaus ist für Heranwachsende die erste Anlaufstelle, wenn sie bei einem Thema unsicher sind und eine Einschätzung brauchen.» «Die Erfahrung von Selbstwirksamkeit spielt eine entscheidende Rolle.» Monika Waldis Weber Für die erste Projektphase haben Waldis und ihr Team rund 20 Jugendliche aus der ganzen Schweiz mehrere Wochen lang ein Medientagebuch führen lassen und danach persönliche Interviews geführt. Es zeichnet sich ab: Die meisten konsumierten Beiträge sind bild- und kurzvideobasiert, Inhalt und Reflexionstiefe aber sehr heterogen. Je nach Sprachregion zögen die Jugendlichen zudem sehr unterschiedliche Kanäle auf Social Media vor. In Workshops sollen diese Daten nun gemeinsam mit den Jugendlichen einer ersten Sichtung unterzogen werden. Denn gerade wenn es etwa um Slangbegriffe oder Bewertungen in den sozialen Medien geht, sei man auf deren Expertise angewiesen. Nach der zweiten Runde wird dann 2027/28 eine Gesamtanalyse folgen und schliesslich die Überführung der Erkenntnisse in Empfehlungen für Schule und offene Jugendarbeit. Online-Abstimmen kommt nicht voran Was: E-Voting Wer: Bund und Kantone, Schweiz Seit Bund und Kantone 2004 mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe begonnen haben, wurden 300 Versuche durchgeführt. Nach massiver Kritik an Sicherheitslücken beschloss der Bundesrat 2019, die Systeme weiterentwickeln zu lassen. Verlangt waren vor allem bessere Kontrolle und mehr Transparenz. 2023 bewilligte er in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden eine Wiederaufnahme. Eine Panne in Basel-Stadt zeigte, wie wacklig das System noch ist. Die elektronische Stimmabgabe ist aber weiterhin nur eingeschränkt möglich: Maximal 30 Prozent der kantonalen und 10 Prozent der nationalen Stimmberechtigten dürfen sie nutzen. Für Auslandschweizer und -schweizerinnen sowie Menschen mit einer Behinderung gibt es dagegen keine Obergrenze. Der Bund plant in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden ausserdem erste Versuche zur elektronischen Unterschriftensammlung, zum E-Collecting. Eine Panne in Basel-Stadt bei den eidgenössischen Abstimmungen im März 2026 zeigt jedoch: Das System steht weiter auf wackligen Füssen. Rechnen und rechnen, bis es aufgeht Was: Doppelter Pukelsheim Wer: Karin Manuela Frick, Liechtenstein-Institut in Bendern (FL) und Universität Bern In einem kleinen Wahlkreis mit vier Sitzen im Kantonsparlament benötigt eine Partei mindestens einen Fünftel aller Stimmen, um einen Sitz zu sichern. In einem grossen Wahlkreis mit 16 Sitzen dagegen reicht schon ein Siebzehntel. In kleinen Wahlkreisen bleiben also anteilsmässig mehr Stimmen ohne Wirkung. Dieses Ungleichgewicht soll der sogenannte doppelte Pukelsheim beheben. «Er versucht, das Beste aus zwei Welten zu vereinen», erklärt Politikwissenschaftlerin Karin Manuela Frick. Mit dem Zuteilungsverfahren sollen Parteien über das ganze Wahlgebiet hinweg möglichst proportional vertreten sein. Gleichzeitig soll die territoriale Vertretung gewahrt werden. In der Oberzuteilung des zweistufigen Verfahrens wird deshalb erst ermittelt, wie viele Sitze jeder Partei zustünden, wenn es im Kanton nur einen einzigen Wahlkreis gäbe. In der Unterzuteilung werden die den Parteien so zugewiesenen Sitze dann wieder auf die einzelnen Wahlkreise verteilt; dabei wird schrittweise rechnerisch optimiert, bis die Gleichung wieder aufgeht. «Die Komplexität des Modells des doppelten Pukelsheim wiegt recht schwer.» Karin Manuela Frick «In Kantonen wie etwa Zürich, wo historisch gewachsen viele kleinere Wahlkreise existieren, ist der doppelte Pukelsheim sicher ein eleganter Kompromiss», sagt Frick. Im letzten Herbst hat die Wissenschaftlerin im Auftrag eines Parteivorstands die Vor- und Nachteile des Systems für das Fürstentum Liechtenstein untersucht. Eine inzwischen zurückgezogene Volksinitiative forderte dort dessen Einführung. Frick gibt einiges zu bedenken: Das Verfahren verbessere zwar die Chancen für kleine Parteien, ohne dass die territoriale Gliederung über Bord geworfen werde. Doch die eigene Stimme helfe eher einer Person aus der gewünschten Partei, aber eben nicht unbedingt einer aus dem eigenen Wahlkreis. «Zudem wiegt die Komplexität des Modells recht schwer.» Sie fragt: Wie weit sind Bürgerinnen und Bürger einem System zu vertrauen bereit, das sie nicht so einfach nachvollziehen könnten? Fairerweise gelte es aber auch zu überlegen, wie gross das Interesse der Bevölkerung grundsätzlich sei, Wahlergebnisse selbst nachzurechnen. Personen besonders bevorzugen Was: Designing preference voting Wer: Philipp Harfst, Universität Göttingen (D) Im Präferenzwahlrecht kann nicht nur eine Parteiliste gewählt, sondern innerhalb dieser auch eine bestimmte Kandidatin gezielt unterstützt werden. In der Schweiz existiert die sogenannte Proporzwahl mit Kumulieren, Panaschieren und Streichen schon seit 1918. Solche Personalisierung nationaler Wahlen nehme in Europa seit den 1940er-Jahren kontinuierlich zu, sagt Politikwissenschaftler Philipp Harfst. Je nach Land wird das Präferenzwahlrecht aber sehr unterschiedlich umgesetzt. Harfst wollte wissen, wie sich diese verschiedenen Methoden auf das Verhalten und die Ergebnisse bei Wahlen auswirken. Für sein Experiment reproduzierte er mit zwei Kollegen die Listen der Nationalratswahlen in Österreich – und wies den Teilnehmenden zufällig eine der Anwendungsarten zu. «Einer Person nur aufgrund ihres Geschlechts aktiv einen Punkt abzuziehen, dürfte auch vielen Männern zu weit gehen.» Philipp Harfst Er stellte fest: Wenn auf einer Wahlliste bis zu zwei Punkte an eine Person zu vergeben sind – so wie es etwa in der Schweiz oder in Luxemburg möglich ist –, kommt dies vor allem männlichen Kandidierenden zugute. Männer tendierten dazu, diesen die Höchstpunktzahl zu geben und Kandidatinnen leer ausgehen zu lassen. Haben die Teilnehmenden allerdings die Option, sowohl positive als auch negative Punkte zu vergeben – eine eher seltene Form des Präferenzwahlrechts, die heute etwa in Lettland existiert –, schwächt sich die Ungleichbehandlung ab: «Einer Person nur aufgrund ihres Geschlechts aktiv einen Punkt abzuziehen, dürfte auch vielen Männern zu weit gehen», vermutet Harfst. Das Präferenzwahlrecht sei für die Parteien herausfordernd, da sie eingeschränkt würden. «In einem geschlossenen Listensystem können sie dafür sorgen, dass Geschlechterbalance oder regionaler Proporz eingehalten werden.» Dennoch überwiegen für ihn die positiven Aspekte klar. Das Präferenzwahlsystem werde als demokratischer empfunden. Es fördere sogar die Wahlbeteiligung, wie eine Studie aus Spanien aus dem Jahr 2017 belegt. «Das ist bemerkenswert», so Harfst. Sei doch gerade diese sonst nur schwer zu beeinflussen. Fokus: Demokratie auf Probe

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