Noch vor 36 Jahren durften Frauen in Appenzell Innerrhoden nicht wählen. Die Landsgemeinde, in der nur Männer bestimmten, hatte das kantonale Frauenstimmrecht immer wieder abgelehnt. Hinter dem so lange erfolgreichen Widerstand dagegen stand eine patriarchale Logik: Politik, ja der ganze Staat, galt bis weit ins 20. Jahrhundert als männliche Domäne. 2 Schweizer Kantone kennen das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer. Im Kanton Neuenburg wurde es im Jahr 2000 eingeführt und gilt für Personen mit C-Ausweis, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton leben. Im Kanton Jura seit der Kantonsgründung 1979 für Personen, die seit zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens einem Jahr im Kanton wohnhaft sind. «Schweizer Frauen erhielten erst 1971 das Wahlrecht auf eidgenössischer Ebene und damit ihre vollen Bürgerrechte », sagt Katrin Meyer, Philosophin an der Universität Basel und Expertin für feministische politische Theorie. «Das fehlende Stimmrecht widersprach von Anfang an unserer Verfassung von 1848», erklärt Meyer. In Artikel vier hiess es: «Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich. Es gibt keine Unterthanenverhältnisse.» Doch genau so verstanden viele Frauen ihre eigene Lage: rechtlich den Männern untergeordnet und politisch ausgeschlossen. Dagegen klagten sie. 1886 forderte beispielsweise die Juristin Emilie Kempin-Spyri rechtliche und politische Gleichstellung. Ohne Erfolg. Das Gericht nannte ihre Lesart, «Schweizer» meine als generisches Maskulinum auch Frauen, «ebenso neu wie kühn». Die Exklusivität der Demokratie Bis heute entscheidet hierzulande das Wahlvolk per Abstimmung, mit wem es seine Privilegien teilt. Darin sieht Meyer ein demokratisches Paradox: Über die Ausweitung von Rechten entscheiden jene, die sie besitzen – während Betroffene ausgeschlossen sind. Meyer spricht deswegen von einer «Un/Demokratie». Aus ihrer Sicht «negieren diese Verfahren im Namen der Demokratie die Demokratie»: Diese «Willkürmacht» habe sich 2009 in der angenommenen Minarettverbots-Initiative gezeigt. Der Skandal liegt für sie darin, dass solche Entscheide als demokratisch legitimiert gelten: «Dabei setzt sich im Namen der Demokratie die Mehrheit über Grundrechte von Minderheiten hinweg, wie die Religionsfreiheit» Gehe es um politische Rechte für neue Gruppen, dominiere in der Schweiz bis heute meist die Frage: «Was bringt ihre Inklusion der Mehrheitsbevölkerung?» Und nicht: «Haben sie ein Recht auf Mitbestimmung?» Dahinter stehe ein Demokratieverständnis, das immer wieder Grund- und Individualrechte ausblende. 72 % der Weltbevölkerung leben laut V-Dem Democracy Report von 2025 in Autokratien. Sie wohnen in 91 von 179 erfassten Staaten. Zudem sind liberale Demokratien mit nur 29 Stück die seltenste Regierungsform der Welt. Sie beherbergen noch 12% der Weltbevölkerung. Gleichzeitig muss eine Demokratie festlegen, wer mitentscheidet. Denn: Nähme man bei jeder politischen Frage alle Betroffenen ernst, müsste oft die ganze Menschheit abstimmen. Weil das unmöglich ist, grenzen demokratische Staaten ihr Stimmvolk ab. In der Schweiz verlief dieser Graben einst zwischen christlichen und jüdischen Männern, dann zwischen Männern und Frauen. Heute verläuft er vor allem entlang des Bürgerrechts. Das führt dazu, dass das Land auf Bundesebene bis heute eine der exklusivsten Demokratien der Welt ist. Rund ein Drittel der hier lebenden Menschen darf nicht mitbestimmen. Au s geschlossen werden neben Personen ohne Schweizer Pass auch Minderjährige und bestimmte Menschen mit Beeinträchtigungen, wenn sie etwa unter umfassender Beistandschaft stehen. Auf kantonaler Ebene ist das Bild differenzierter: Einige Kantone sind bei der politischen Inklusion breiter, in anderen zeigt sich die demokratische Lücke besonders deutlich – etwa in Basel- Stadt: Dort leben mehr Menschen ohne Mitbestimmungsrechte als mit. Wie legitim bleibt ein System, wenn so viele seinen Gesetzen zwar unterworfen sind, an deren Entstehung aber nicht mitwirken können? Wertvolles Gut Bürgerrecht Für Marc Bühlmann setzt genau dort der Massstab für Demokratie an: «Sie ist ein Prozess zunehmender Inklusion », sagt der Politikwissenschaftler an der Universität Bern und Direktor von Année Politique Suisse. «Aus Perspektive der Theorie der partizipatorischen Demokratie profitiert eine Demokratie, wenn möglichst viele Menschen mitmachen, ihre Perspektiven und Argumente einbringen.» Aber die Schweizer Einbürgerungspraxis steht dieser Idee entgegen. Wer eingebürgert werden will, muss zehn Jahre im Land leben. Selbst dann ist es nicht für alle gleich gut möglich. Eine Studie zeigt, dass das Einbürgerungsgesetz von 2018 bildungsferne Menschen systematisch benachteiligt: durch strengere Sprachvorgaben, Pflicht zum C-Ausweis und strengere Regeln beim Bezug von Sozialhilfe. Hinzu kommt ein Verfahren, das Willkür begünstigten kann: Die Tests sind alles andere als einheitlich geregelt, vielerorts entscheiden zudem nach wie vor Gemeindeversammlungen über Einbürgerungen. Sie können Gesuche ablehnen, ohne ihre Entscheide begründen zu müssen. Anders sieht es dort aus, wo Gemeindebehörden darüber bestimmen und dafür zur Rechenschaft gezogen werden. 16 Jahre alt müssen Menschen in Österreich sein, um das Stimmrecht auf nationaler und EU-Ebene (seit 2007) auszuüben. Auch andere Länder gewähren 16-Jährigen politische Rechte: Malta (Wahlalter 16), Brasilien (Wahlrecht ab 16 freiwillig, ab 18 Pflicht) und Deutschland (in mehreren Bundesländern Wahlalter 16 bei Kommunaloder Landtagswahlen). Für Bühlmann zeigt sich in dieser Exklusivität das in der Schweiz vorherrschende konservative Demokratieverständnis. «Bei zahlreichen kantonalen Abstimmungen über einen Ausbau politischer Inklusion zeigt sich immer wieder ein massives Nein. Das lässt sich auf die Meinung zurückführen, dass Menschen Land, Kanton und Gemeinde kennen und mit den politischen Verhältnissen und hiesigen Lebenswelten vertraut sein müssen, bevor sie mitentscheiden dürfen», sagt Bühlmann. «Das Bürgerrecht, das in der Schweiz mit weitreichenden Mitbestimmungsrechten verbunden ist, wird von einer konservativen Mehrheit als besonders wertvolles Gut verstanden, das man nicht einfach teilen will und mit dem hohe Erwartungen verbunden sind.» Diese Haltung erkläre, weshalb bislang ausgeschlossene Gruppen nur langsam eingebunden würden. Diese Langsamkeit kann demokratische Ungleichheit verstetigen. Der Verein «Aktion Vierviertel» fordert deshalb ein Grundrecht auf Einbürgerung. Zwei von acht Millionen Menschen in der Schweiz hätten keinen Schweizer Pass, heisst es dort. «Weil das der Demokratie grossen Schaden zufügt, brauchen wir einen neuen, mutigen Gesellschaftsentwurf.» Vier von fünf beteiligen sich – punktuell Die Initiative dürfte gemäss Bühlmann scheitern. Dass über das Thema überhaupt abgestimmt wird, ist für ihn jedoch eine Stärke der direkten Demokratie. Sie erzeugt einen «institutionalisierten Zwang» zum Dialog: Politik, Medien und Öffentlichkeit müssen sich immer wieder mit diesen Fragen auseinandersetzen, was zwar nur langsam, dafür langfristig zu Veränderungen führt: «Ich bin naiver Optimist und denke, dass die Schweizer Demokratie im Sinne zunehmender Inklusion weiterwachsen wird.» Doch selbst eine inklusivere Einbürgerungspraxis würde nicht alle Ungleichheiten beseitigen. Wer politische Rechte besitzt, nimmt sie noch nicht zwingend wahr. «Die Stimmbeteiligung in der Schweiz ist traditionell niedrig», sagt Rahel Freiburghaus, Politikwissenschaftlerin an der Universität Lausanne. Bei den Volksabstimmungen 2025 lag sie nur bei etwa 45 Prozent. Ganz aussen vor bleiben aber nicht so viele. Studien aus St. Gallen und Genf zeigen, dass rund 80 Prozent innerhalb von vier Jahren mindestens einmal abstimmen oder wählen. Wessen Stimme mehr zählt Diese sogenannte selektive Partizipation hat auch mit der Demografie zu tun: «Ältere stimmen häufiger ab als Jüngere, mit höherer Bildung, mit dem Einkommen steigt die politische Beteiligung», erklärt Freiburghaus. Darin liegt noch ein Paradox der Demokratie: Mitwirkung baut Ungleichheit nicht automatisch ab, sondern kann sie verschärfen. Wer sich beteiligen will, braucht Ressourcen, um sich in komplexe Vorlagen einzuarbeiten. Wie stark sich das auswirkt, zeigt eine vergleichende Studie, die Freiburghaus zitiert: Wer mehr als das Medianeinkommen verdient, dessen politische Meinung zählt in der Schweiz 1,16-mal so viel wie die einer Person mit mittlerem Einkommen. «Es gibt einen systematischen Reichenbonus», so Freiburghaus. Anders gesagt: Parlamentsentscheide fallen eher im Sinne derer aus, die mehr Geld haben. Die Gründe dafür greifen ineinander: Wirtschaftsnahe Interessen sind sehr gut organisiert, finanzstarke Akteure kaufen sich mehr Zugang – und werden gehört. Dazu kommt, dass Parlamentsmitglieder ihre eigene, privilegierte Lebensrealität auf die Allgemeinheit projizieren. 80 % der Wahlberechtigten Ungarns beteiligten sich am 12. April 2026 an den Parlamentswahlen und sorgten damit für einen politischen Umbruch. Bei den Wahlen 2022 betrug die Beteiligung noch 70 %. In der Schweiz lag sie bei den nationalen Wahlen 2023 bei 47 %, in der EU liegt sie bei nationalen Wahlen jeweils zwischen 65 und 75 %. Weil die Bundesversammlung sozial nicht repräsentativ zusammengesetzt ist und sogenannte einfache Berufe wie Handwerkerinnen und Verkäufer untervertreten sind, verzerrt sich ihr Blick. Weiter gibt es föderale Unterschiede: Als der Bundesstaat entstand, wertete er die Stimmen ländlicher Kantone bewusst auf. Die Urbanisierung hat dieses historische Ungleichgewicht stark vergrössert. «Beim Ständemehr zählt deshalb die Stimme einer Urnerin heute rund das 40-Fache von jener einer Zürcherin», sagt Freiburghaus. Direkte Demokratie kann solche Schieflagen aber teilweise auch korrigieren. Volksabstimmungen wirken laut der Politologin wie ein Seismograf für gesellschaftliche Stimmungen: «Sie beseitigen den Bonus für Wohlhabende zwar nicht gänzlich, machen aber sichtbarer, wo das Parlament an der Bevölkerung vorbeipolitisiert.» Etwa dann, wenn in «Bundesbern» eine Reform als vernünftig gilt, an der Urne aber deutlich wird, dass viele Menschen sie als unsozial oder lebensfern wahrnehmen. Oder auch der umgekehrte Fall: wenn ein Begehren gegen die Empfehlungen von Parlament und Regierung angenommen wird. Direkte Demokratie verhindert soziale Polarisierung Wie weit Parlament und Bevölkerung tatsächlich auseinanderliegen, bleibt aber oft unklar: Abstimmungen kennen nur Ja oder Nein, nicht aber die Gründe oder Abstufungen dahinter. Ein Resultat von 51 zu 49 sagt wenig darüber aus, warum eine Vorlage scheitert. Nach dem Entscheid beginnt deshalb jeweils ein Deutungswettlauf der Parteien. Trotzdem ist in der Schweiz die Zufriedenheit hoch. Ein Grund: Die direkte Demokratie verhindert soziale Polarisierung – «wer heute bei einer Abstimmung unterliegt, gehört bei der nächsten vielleicht zur Mehrheit», so Freiburghaus. Auch wirtschaftliche Stabilität und umfangreiche öffentliche Dienste – kurz, dass der Staat funktioniert – seien wichtige Faktoren. Das ist für Freiburghaus aber kein Grund zur Entwarnung, sondern eine Motivation für Reformen: «Stabile Demokratien müssen ihre Institutionen dann weiterentwickeln, wenn die Bevölkerung noch an sie glaubt.» In vielen anderen demokratischen Staaten sei dieses Vertrauen längst erodiert. Wo ein Nationalstaat allein nicht reicht Das betont auch der Politologe Joachim Blatter von der Universität Luzern: «Viele glauben nicht mehr daran, dass Demokratien die Probleme der Gegenwart lösen können.» In demokratischen Staaten müssen Argumente gesammelt, Konflikte ausgetragen, muss Macht durch Gewaltenteilung kontrolliert werden. Das koste Zeit. Verschärft wird das Problem dadurch, dass viele Krisen nicht national lösbar sind. Staaten bündeln deshalb Macht, um handlungsfähig zu bleiben. Darin liegt die Logik der Europäischen Union: Gemeinsam lassen sich Regeln eher durchsetzen als allein – auch gegenüber mächtigen Konzernen wie Google, Meta oder X. Über nationale Regulierungsversuche, sagt Blatter, «würde sich Tech-Baron Elon Musk wahrscheinlich nur lustig machen.» Auf EU-Ebene sieht das anders aus: Im Dezember verhängte die EU wegen mangelhafter Transparenz eine Strafe von 120 Millionen Euro gegen X und treibt weitere Verfahren voran – etwa wegen der Risiken grassierender Desinformation für demokratische Wahlen. «Die EU versucht wenigstens, die private Macht der Plattformen einzuhegen», so Blatter. 12 000 Erwachsene stehen aktuell in der Schweiz unter umfassender Beistandschaft und sind damit vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Doch es ist ambivalent: Internationale demokratische Zusammenarbeit kann nationale demokratische Prozesse noch zäher machen. Und die EU liefert oft weniger als erhofft. Laut Blatter, weil die demokratische Legitimität der Union darauf beruht, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen, aber jede Regierung ein Vetorecht hat, wodurch die Union wieder handlungsunfähig wird. So wächst bei den Bürgerinnen und Bürgern in den Mitgliedstaaten das Gefühl politischer Ohnmacht. Je mehr Kompetenzen auf europäische Ebene verlagert werden, desto häufiger erleben die Menschen, dass ihre Stimme vor Ort nur wenig bewirkt. «Ständig erklären ihnen Politiker, dass man etwas nicht tun kann, weil es übergeordnetem Recht oder gemeinsamen Beschlüssen widerspricht. Das erzeugt Entfremdung», sagt Blatter. Einflussnahme in anderen Ländern Er verweist auf Befunde, wonach viele seit langem eine restriktivere Migrationspolitik befürworten. Liberale Eliten hätten diese Präferenzen aber nicht ausreichend berücksichtigt. Für Blatter ist das der Nährboden für «radikale, populistische und autoritäre Revolten innerhalb der Länder». Demokratien würden als langsam und ohnmächtig erlebt. Gleichzeitig wandert politische Macht auf europäische Ebene. Davon profitieren jene, die versprechen, politische Kontrolle zurück auf die nationale Ebene zu holen und im Namen des «Volkes» durchzugreifen. Blatter will darauf mit mehr demokratischer Mitsprache antworten. «Meine Idee ist, dass Bürgerinnen und Bürger der EU in regelmässigen Abständen festlegen, in welchen besonders einflussreichen Mitgliedsländern sie mitbestimmen wollen. Dort können sie eine begrenzte Anzahl von Abgeordneten wählen.» So werde aus der heutigen «Top-down-Logik» Europas eine «demokratische Einflussnahme » von unten, weil das Volk kleinerer oder schwächerer Länder auf die Politik mächtiger oder destruktiver Länder einwirken könnte. Im Gegenzug könnten die Vetorechte der Regierungen fallen. 13 % der Menschen in der EU dürfen sich nicht an nationalen Wahlen beteiligen, weil sie aus einem anderen EU-Land stammen. Kritisch liesse sich allerdings fragen, ob nicht auch ein solches Modell vor allem jene stärkt, die gebildet und politisch gut vernetzt sind. Offen ist auch, ob sich etwa Menschen in Italien von Deutschen – oder umgekehrt – politisch dreinreden lassen würden. Blatters Vorschlag zielt darauf ab, die EU gleichzeitig handlungsfähiger und demokratischer zu machen. Nur so, glaubt er, kann die demokratische Selbstbestimmung gegenüber Grossmächten und Konzernen aufrechterhalten werden – eine Herausforderung, vor der auch die Schweiz steht.
Nicht alle dürfen überall und gleich mitbestimmen - Demokratie auf Probe